Wir ergreifen Partei!


Optimierungsbedarf erkennen und handeln

Von SP Aesch-Pfeffingen, 22. Februar 2018

Wie auch in Privatwirtschaft gilt es in einer Gemeinde laufend Prozesse nach Bedarf anzupassen und zu optimieren. Nur so kann man Abläufe, die von mehreren Personen bearbeitet, werden entsprechend schulen und sicherstellen, dass sich alle Beteiligten gemäss Vorschriften verhalten. Das Verhalten der Gemeinde nach den juristischen Verfahren betreffend der vergangenen Sozialhilfebehördewahl hat deutlich aufgezeigt, dass es von ihrer Seite Verbesserungspotenzial gibt.

Die folgenden Abläufe weisen Mängel auf und müssen klar definiert werden: Für ein Amt kandidierende dürfen auf keinen Fall im Wahlbüro tätig sein sowie deren Ehepartner und Ehepartnerinnen. Weshalb wurden die angeblich bereits umgesetzten Neuerungen nur halbherzig der Bevölkerung und den Parteien kommuniziert? Wer erhält die Befugnis zur Einberufung von Ersatzstimmzähler/innen und wann ist eine Neuauszählung angebracht?  Weshalb haben die Gemeinden im Baselbiet eine unterschiedliche Handhabung ihrer Prozesse im Wahlbüro? Die Lösung ist aus meiner Sicht klar: Es braucht eine kantonale Vorgabe, wie die Wahlbüros zusammengesetzt sind und wer wann auszählen und Kuverts öffnen darf. Erfreulicherweise wurde ein solcher Vorstoss im Landrat bereits überwiesen. Die Zeit, Energien und Steuergelder könnte man sicher sinnvoller nutzen.

Pascale Schnell, Vizepräsidentin SP Aesch-Pfeffingen