Nein zu dieser überflüssigen Vorlage

Vom Zins jeder Spar- oder sonstigen finanziellen Anlage wird 35% Verrechnungssteuer abgezogen. Sie ist eine Sicherungssteuer auf Erträge von Vermögen und reduziert Steuerkriminalität. Wer das entsprechende Guthaben korrekt versteuert, erhält das Geld zurück. So weit so klar. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum nun bei gewissen Anlagen, sprich Obligationen, eine Ausnahmeregelung eingeführt werden soll. Ist es fair, das Vermögen in der Steuererklärung falsch anzugeben? Ist es wirklich im Interesse der anständigen Menschen in diesem Land, auf diese Steuerbeiträge zu verzichten? Ich glaube nicht. Die Kosten trüge der Mittelstand. Darum Nein zu dieser überflüssigen Vorlage.

Monika Zeugin Diaz, Landratskandidatin SP, Aesch

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