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Gilt der Schutz von Mensch und Natur nur in der Schweiz?

Von SP Aesch-Pfeffingen, 5. November 2020

Die im Oktober 2016 eingereichte Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Menschen und Umwelt» fordert endlich verbindliche Reglemente, um multinational tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu zu verpflichten, auf der ganzen Welt Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten.

Der indirekte Gegenvorschlag ist abzulehnen. Dieser sieht streng genommen keine nennenswerten Verpflichtungen für die Grosskonzerne vor. Die Einhaltung und Durchsetzung von Menschenrechten und internationalen Umweltschutzstandards würde sich einzig auf einen jährlich erscheinenden Rechenschaftsbericht reduzieren. Eine eigentliche Überprüfung findet somit nicht statt.

Seit zwei Jahren prangern die weitum verbreiteten orangen Fahnen beharrlich den Missstand an. Es grenzt an Scheinheiligkeit, höchste Ansprüche an den Schutz von Mensch und Natur in der Schweiz stellen, aber die Missachtung derselben Forderungen im Ausland mit einem Schulterzucken zu akzeptieren. Die Unternehmen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen – vollumfänglich. Deshalb sage ich Ja zur Konzernverantwortungs-Initiative.

Jean-Pierre Müller, Vizepräsident SP Aesch-Pfeffingen