Am 25. September stimmen wir darüber ab, ob die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe auf Obligationen aus der Schweiz abgeschafft werden sollen.
Der Steuersatz für die Verrechnungssteuer beträgt dabei 35 Prozent auf die Kapitalerträge. Diesen Betrag halten die Banken zurück und leiten ihn an die eidgenössische Steuerverwaltung weiter. An der Verrechnungssteuer ist speziell, dass sie den Anlegerinnen und Anlegern vollumfänglich zurückerstattet wird, sofern sie das Kapital und die Erträge daraus in ihrer Steuererklärung korrekt deklarieren und Wohnsitz oder (im Falle von Unternehmen) einen Sitz in der Schweiz haben.
Wer würde nun von einer Kapitalsteuer-Senkung oder gar -Abschaffung profitieren? In erster Linie Konzerne mit Sitz im Ausland und diejenigen Firmen, die Steuern hinterziehen. Die KMU und der durchschnittliche Arbeitnehmer profitieren nicht nur nicht davon, sondern müssen früher oder später mit einer Erhöhung der Erwerbssteuer rechnen, um die entstandenen Steuerausfälle zu kompensieren.
Es kommt eine Vorlage zur Abstimmung, die der breiten Bevölkerung keine Vorteile bringt. Ausserdem fehlt dem Bund, den Kantonen und der Gemeinde in der Folge Geld, um wichtige Investitionen zu tätigen, die allen zugutekommen.
Jean-Pierre Müller, Vizepräsident SP Aesch-Pfeffingen