Lohngleichheit ist nicht Rentengleichheit

Echte Gleichstellung bedeutet nicht nur Lohngleichheit, sondern auch Chancengleichheit und gleichhohe Renten. Es ist ein Fakt, dass Frauen heute ein Drittel tiefere Renten als Männer erhalten, resultierend aus tieferen Frauenlöhnen, Lohndiskriminierung, Teilzeitanstellungen und der Tatsache, dass Frauen sehr viel unbezahlte Arbeit leisten in Form von Kinderbetreuung und weiteren Betreuungspflichten, insbesondere wenn die eigenen Eltern/Schwiegereltern pflegebedürftig werden.

Gemäss der Bundesverfassung soll die AHV den Existenzbedarf angemessen decken können und zusammen mit der Pensionskasse die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Doch über eine halbe Million Frauen leben nur von der AHV. Sie haben aufgrund ihrer Erwerbsmöglichkeiten weder eine zweite, geschweige denn eine dritte Säule. Wie können die Befürworter behaupten «Endlich machen wir einen Schritt in Richtung Gleichstellung mit Rentenalter 65 für alle»? Frauen sollen demnach ein Jahr länger arbeiten und dafür eine unangemessene Rente erhalten, die schlicht die Lebensunterhaltskosten nicht decken. Es kann nicht das Ziel sein, Sozialhilfe- und EL-Bezüger absichtlich zu generieren. Die AHV21 löst diese Probleme nicht, deshalb ein klares Nein.

 

Pascale Schnell, Vizepräsidentin SP Aesch-Pfeffingen

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