Ja zum Gesundheitsgesetz
Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Mit der zur Abstimmung stehenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes will unser Kanton bundesrechtliche Vorgaben umsetzen. Einerseits soll festgelegt