Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Mit der zur Abstimmung stehenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes will unser Kanton bundesrechtliche Vorgaben umsetzen. Einerseits soll festgelegt werden, welche Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, um Leistungen abrechnen zu können. Andererseits soll der Regierungsrat neu die Möglichkeit erhalten, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten zu beschränken, in denen im gesamtschweizerischen Vergleich eine Überversorgung besteht. Ausdrücklich nicht betroffen sind Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass nur wenige Fachgebiete von dieser Einschränkung betroffen wären, wird mit einem jährlichen Einsparpotenzial in Millionenhöhe gerechnet. Dies würde sich dämpfend auf das Prämienwachstum auswirken. Aus diesen Gründen empfehle ich ein Ja zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes.
Jan Kirchmayr, Landrat SP, Aesch